Für Kinder und ihre Eltern

Zusammenarbeit

Als Elternteil sind und bleiben Sie für alle Beteiligten die erste Ansprechperson. Wir unterstützen Sie in Ihrer elterlichen Verantwortung, damit sich Ihre Kinder gut entwickeln können. Dabei kommunizieren wir mit Ihnen zeitgemäss, zum Beispiel auch per WhatsApp. In unserer Zusammenarbeit laden wir Sie dazu ein, mit vorwärts gerichtetem Blick, nach passenden Lösungen Ausschau zu halten.

Die Kindesschutzbehörde, Beistandsperson oder das Gericht erteilen uns jeweils den Auftrag. Dieser definiert unsere jeweilige Rolle:

  • Im Rahmen von Elterncoaching und Sozialpädagogischer Familienbegleitung (SPF) unterstützen wir Sie als Eltern bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen unter schwierigen Lebensumständen.
  • Als Abklärungsperson oder Gutachterin eingesetzt, fokussieren wir auf Schutz- und Risikofaktoren und geben Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls ab.
  • Bei der Anhörung und als Kinderanwalt stellen wir sicher, dass Kinder zu Wort kommen und gehört werden.

Beistandschaft – eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten

Situationen, die Kindesschutzmassnahmen erfordern, sind nie einfach. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern und der Beistandsperson deshalb manchmal schwierig gestalten kann.

Als Beistandsperson im Rahmen der Kindesschutzmassnahme gemäss Art. 308 Abs. 1 ZGB verfügen Sie als Eltern über sämtliche Vertretungsrechte über ihr Kind und bleiben vollumfänglich verantwortlich. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Als Beistandsperson im Rahmen der Kindesschutzmassnahme gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB übertragen uns Behörden für die Zusammenarbeit mit Eltern besondere Aufgaben und Befugnisse. In dieser Rolle sehen wir uns als Vermittlerin zwischen unserem Auftraggeber, Ihrem Kind und Ihnen als Eltern. Vielleicht sind Sie der Meinung, dass keine Kindesschutzmassnahme über Ihr Kind mehr erforderlich ist. In diesem Fall laden wir Sie als Eltern ein, Ihre Ressourcen und Fähigkeiten in der Zusammenarbeit mit uns sichtbar zu machen, damit die Situation neu beurteilt werden kann.

Familienratsverfahren als besondere Lösungsmöglichkeit

Im Familienratsverfahren begleiten wir Sie als Eltern dabei, wichtige Entscheidungen zu treffen und gute Lösungen für ihr Kind zu finden. Das Verfahren orientiert sich konsequent am Grundsatz der «Hilfe zur Selbsthilfe» und wird auch durch Freunde und Verwandte unterstützt. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden bei der Lösungsfindung aktiv miteinbezogen.