Abklärungen / Gutachten

lösungs- oder entscheidungsorientiert

Bei Abklärungen von Gefährdungsmeldungen erarbeiten wir innert weniger Wochen präzise Analysen und konkrete Empfehlungen in differenzierter Berichterstattung. Dabei stützen wir uns auf interdisziplinäres Fachwissen im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz. Unsere Abklärungen gestalten sich je nach Auftrag ergebnis- oder lösungsorientiert.

Für die Gerichte und die KESB führen wir lösungs- oder entscheidungsorientierte Begutachtungen durch. Innert weniger Monate geben wir spezifische Empfehlungen zur Regelung der elterlichen Sorge, des Kontaktrechts, der Obhut sowie der Erziehungsfähigkeit ab. Die Begutachtung erfolgt durch unsere Psychologin M.Sc. oder durch Sozialarbeitende, welche die von Rosch 2011 postulierten Anforderungen und Möglichkeiten erfüllen. Die Gutachten profitieren von unserer ausgeprägten Kenntnis der Leistungspalette von Kinder- und Jugendhilfeangeboten, deren Möglichkeiten und Grenzen.

Eine Abklärung / Gutachtenserstellung kann auch als prozessuale Intervention erfolgen. So kann erreicht werden, dass sich Krisensituationen umgehend entspannen und festgestellt werden, ob Kooperationsfähigkeit von Betroffenen genügend vorhanden ist oder gefördert werden kann.

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