Besuchsrechtsbegleitung
Kontakte zwischen Eltern und Kindern
Im Fokus unserer Angebote steht das Kind, welches positive Begegnungen erfahren soll. Wir unterstützen bei der Regelung und Umsetzung von passenden Kontakten zwischen Kindern und getrenntlebenden Elternteilen. Nötigenfalls in Form von individueller Besuchsbegleitung. Diese kann in einer von uns geführten Beistandschaft integriert oder im Auftrag einer bereits eingesetzten Beistandsperson erbracht werden.
Unser Ziel ist es, die Begleitung schrittweise zu reduzieren und eine Normalisierung zu erreichen.
Mit der Durchführung von Erinnerungsbegegnungen ermöglichen wir, dass Kontakte zwischen Eltern und Kindern nicht ganz abbrechen, wiederhergestellt und nach Möglichkeit ausgebaut werden können.